k.k. naturhistorisches Hofmuseum, Intendanzakten 1885-1896 (Hauer), Aktenzahl Z.725/1892
Schriftstück
19. Jahrhundert
ISAD (G)
Einzelstück
Andrea Zaremba, Andreas Kroh, Tabita Bächle, Barbara Wohlmuth
de
Intendanz, k.k. Naturhistorisches Hofmuseum
Schreiben des k. k. Obersthofmeisteramtes Z.6109 ddo. 2. Dezember 1892 mit Vermeldung, dass die mit Ende 1891 verfügte Einbeziehung der an das k. k. Hofzahlamt abgeführten und nicht verausgabten Entre Gelder im Betrag von 1145 Gulden den bestehenden Vorschriften nach erfolgen müssen, da eine Übertragung in das nächste Jahr nicht erfüllbar ist, wenn nicht eine gleichzeitige exzeptionelle Bestimmung im Voraus bestimmt wurde. Man verweist auf die Bestimmungen vom 23. März 1891, wo genehmigt wurde, dass die Entre Gelder zu Reisestipendien und größeren Ankäufen verwendet werden, die Verfügung darüber jedoch vorbehalten werden kann. Seit 1. Jänner 1891 können aus den einlaufenden Entre Gelder für diesen Zweck können nur dann Gelder beansprucht werden, weil die früher abgeführten in die Verrechnung der vorherigen Jahre einbezogen worden war. Das k. k. Obersthofmeisteramt sieht sich ausnahmsweise dazu veranlasst, einen Betrag von 1145 Gulden aus den kurrenten Dotationsmitteln für die genannten Zwecke wieder verfügbar zu machen und das k. k. Naturhistorische Hofmuseums führt diese und künftige abgeführte und nicht verausgabte Beträge als ein besonderes Deposium.